Digitale Notizen

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Tag "copy"

Am 11. Februar wird es europaweit Proteste gegen das ACTA abgekürzte Anti-Counterfeiting Trade Agreement geben. Prof. Dr. Axel Metzger aus Hannover hat der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) ein Interview gegeben (PDF) weil er eine Eingabe verschiedener europäischer Jura-Professoren gegen das Abkommen eingeleitet hat. Im Interview erklärt er:

ACTA regelt einseitig Sanktionen, ohne adäquate Rechtsschutzmöglichkeiten vorzusehen. Dies ist in unseren Augen einer der Hauptkritikpunkte an dem Abkommen.

Obwohl 22 Mitgliedsstaaten der EU den Vertrag in dieser Woche unterzeichnet haben, bleibt Metzger optimistisch, dass ein Protest gegen das Abkommen Erfolg haben kann:

ACTA muss bis 2013 von mindestens sechs Verhandlungspartnern ratifiziert werden, um in Kraft zu treten. Dieser Prozess kann angesichts der kleinen Gruppe verhandelnder Staaten auch scheitern, gerade wenn die EU ausschert. Im Europäischen Parlament regt sich erheblicher Widerstand, auch weil die Kommission das Mitspracherecht des Parlaments nicht gewahrt hat. Die Initiative kann also durchaus Erfolg haben.

Auch bei Avaaz gibt es eine Kampagne gegen ACTA

Lesern dieses Blogs wird nicht entgangen sein, dass ich vor einer Weile ein Buch veröffentlicht habe. Ich habe die Rezeption des Titels hier deshalb so ausführlich begleitet, weil ich selber die Reaktionen durchaus als spannend empfunden habe – und dies auch den Lesern eröffnen wollte.

Eine Reaktion, die ich nicht spannend, sondern eher ermüdend finde, ist der Vorwurf ich wolle das Urheberrecht abschaffen. An unterschiedlicher Stelle ist diese Annahme an mich herangetragen worden. Meist versuche ich meine Haltung (die digitale Kopie und ihre Folgen zu beschreiben, um sie zu verstehen und daraus Schlüsse für das gerade erodierende Urheberrecht zu ziehen), durch die Gegenfrage auf den Punkt zu bringen: Was wäre denn die Alternative? Soll heißen: Würde das Urheberrecht eine höhere Legitimation erfahren, wenn man einfach nichts täte bzw. die urheberrechtlichen Sanktionen verschärft?

Eine Antwort auf diese rhetorische Frage liefert jetzt (quasi über Bande) der Journalistenverband Freischreiber. Der „dritte Korb“ darf kein Maulkorb für Urheber werden ist ein Positionspapier des Verbands wortspielreich überschrieben. Darin wird der Beitrag der Freischreiber zur Initiative Urheberrecht dargelegt.

Ich möchte dieses Papier hier nicht kommentieren auch wenn mir die Betrachtung, “die großen Internet-Plattformen (wie Google oder Facebook)” würden in der Urheberrechtsdebatte die Interessen der Nutzer vertreten, doch etwas kurz gegriffen scheint. Die Interessen der Nutzer vielleicht als Interessen der Bürger zu bezeichnen, wäre meiner Einschätzung nach einem Journalistenverband auch nicht unangemessen. Auch empfinde ich, die Formulierung mittels derer ein pauschales Vergütungssystem vorgeschlagen wird (das ich inhaltlich begrüße) etwas unglücklich (“…die Ermöglichung der nicht-gewerblichen Privatkopie an die Einführung einer pauschalen Urheber-Abgabe zu binden. Die Erhebung und Verteilung einer solchen Abgabe muss unabhängig, nachvollziehbar, transparent und gesellschaftlich gerecht gestaltet werden.”).

Aber wie gesagt mir geht es nicht um das Papier, mir geht es um die Frage, wie man mit gesellschaftlichen Realitäten umgeht. In dem Freischreiber-Papier lässt sich das an dem folgenden Satz illustrieren, der sich dem oben erwähnten pauschalen Abgabesystem anschließt:

So genannte transformative Werknutzungen (Remix, Mashup, Appropriation Art, Plagiate) lehnen wir ab, insbesondere, wenn sie zu Gewinnerzielungszwecken bzw. auf Kosten anderer vorgenommen werden.

Natürlich ist mir bewusst, dass der Verband mit diesem Satz und der darin zentralen Formulierung (die auf Plagiat anzuwenden eher unredlich ist) Bezug auf das Gutachten „Verbraucherschutz im Urheberrecht“ aus dem Sommer 2011 nimmt. Darin hatte Till Kreutzer im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Gutachten verfasst, in dem auch die transformative Werknutzung thematisiert wurde:

„Um die kreative Entfaltungskraft und neuartige Phänomene wie die Kreativität der Massen einerseits nicht mit einem zu engen Rechtsrahmen zu behindern und andererseits klar zu regeln, welche Befugnisse in diesem Zusammenhang existieren, besteht für eine gesetzliche Regelung dringender Bedarf. Denn es ist kreativen Prosumern nicht möglich, die für ihre Aktivitäten notwendigen Nutzungsrechte individuell einzuholen.“

Wenn die Freischreiber (dies nun transformativ nutzen und) formulieren, diese transformative Werknutzung lehnten sie ab, frage ich mich, welche Folgen das haben wird: Wird sie dadurch womöglich enden? Werden Menschen Abstand davon nehmen zu tun, was sie technisch können – nämlich Werke transformativ zu nutzen?

Der von Till Kreutzer verwendete Begriff des Prosumenten bringt auf den Punkt, dass die Betrachtung eines rein passiven Konsumenten zu kurz greift. Jeder kann zum Produzenten werden (daher die Wortneuschöpfung) und Werke referenzieren oder transformieren. Wird sich das ändern, wenn ein Journalistenverband dies ablehnt? Wird die digitale Kopie nicht mehr genutzt, wenn irgendjemand erklärt, er oder sie möge sie nicht oder lehne sie gar ab?

In Wahrheit sagt das Freischreiber-Papier: “eine gesetzliche Regelung der transformativen Werknutzung lehnen wir ab”. Anzunehmen, dass dies zu einer höheren Akzeptanz des Urheberrechts führen wird – und damit schließt sich der Kreis zu meinem Privat-Problem vom Einstieg – ist Unfug. Wer glaubt, die Folgen der digitalen Kopie durch Ablehnung oder Ignoranz einzufangen, erweist dem Urheberrecht damit in Wahrheit einen Bärendienst. Die digitale Kopie (die leider im Positionspapier gar nicht erst auftaucht) ist in der Welt, ihre Folgen abzulehnen, mag vielleicht schön klingen, ist aber so sinnvoll wie die Ablehnung von Regen. Weniger nass wird man dadurch nicht. Dafür ist es notwenig, einen Umgang mit dem Wetter zu finden.

Insofern bin ich dem Papier für die in Wahrheit vielleicht nur unglückliche Formulierung dankbar. Sie illustriert eine grundsätzliche Haltung zu der Frage, wie man mit der Ungeheuerlichkeit der digitalen Kopie umzugehen gedenkt. Ich würde sie gerne zunächst verstehen und dann Schlüsse daraus zu ziehen, wie ein reformiertes Urheberrecht aussehen kann, das die Interessen der Urheber, der Verwerter und ja auch der Bürger angemessen im Blick behält. Eine Abschaffung des Urheberrechts hat dieses Vorgehen nicht zur Folge. Anders als das Ausblenden der gesellschaftlichen Realität der digitalen Kopie.

P.S.: Natürlich kann man übrigens auch gesellschaftliche Realitäten politisch ablehnen. Dann wäre es aber schön zu erfahren, zu welchem Preis man das tun möchte.

In dieser Woche durfte ich in Rüschlikon in der Schweiz ein paar Thesen aus meinem Buch vorstellen. Im Rahmen der Kultur digital-Tagung sprach ich mit Tim Renner, der Autorin Ruth Schweikert und dem Juristen Mathis Berger über Urheberrecht im Zeitalter der digitalen Kopie. Auf der Website gibt es eine Audio-Dokumentation der Debatte.

Ich empfehle diese hier aber vor allem, weil man sich dort auch den sehr spannenden Vortrag “Haifische und Orchideen: Widersprüche, Risiken und Chancen der digitalen Kultur” von Felix Stalder anhören kann. Der Text hat zwar in Rüschlikon einen anderen Titel (“Von Nischen und Fabriken”) bekommen, auf der Website findet man ihn aber unter dem Haifisch-Namen.

Hörenswert ist er aus mehreren Gründen. Mir ist vor allem ein Wikipedia-Bild hängen geblieben. Stalder berichtet in seinem Vortrag von neu entstehenden Geschäftsmodellen. Er führt Wikipedia als Beispiel für eine Zahlungsbereitschaft an, die enorm ist, die wir aber begrifflich gar nicht greifen können. Die Spendensammlung von Wikipedia hat einen mehrfachen Millionenbetrag eingebracht, mit dem Begriff des Spendens ist sie aber völlig unzureichend beschrieben. Denn die klassische Hierachie, die diesem Wort klassischer Weise innewohnt, fehlt bei Wikipedia. Niemand, der Wikipedia Geld gibt, fühlt sich größer als die weltweite Enzyklopädie. Niemand gibt aus gönnerhafter Haltung von oben. Gleichzeitig ist aber auch die andere Begrifflichkeit, die wir für Geldflüsse kennen – nämlich das Bezahlen – nicht stimmig, um zu beschreiben, was bei der Spenden-Aktion stattfand. Niemand bezahlt bei Wikipedia im Sinne einer klassischen Kundenbeziehung. Der Geldfluß ist hier vielmehr Teil eines Partizipations- oder Einschreibe-Prozesses. Man beteiligt sich und gibt Geld. Viel Geld.

Wir reden also nicht über ein theoretisches Modell, das vielleicht funktionieren könnte, sondern über einen bereits praktizierten Geldfluß. Trotzdem fehlen uns die Worte dafür. Es gibt keinen Begriff, um zu beschreiben, wie das Bezahlmodell von Wikipedia ist. Es ist keine Mitgliedschaft, die einem Beteiligungs-Bezahlen sonst womöglich nahe käme, es ist kein (Ein-)kaufen wie in klassischen Geschäftsbeziehungen und ein Mäzenatentum ist es auch nicht.

Man mag diesen Begriffsmangel für unbedeutsam halten. Ich finde aber, dass er die Unschärfe ziemlich anschaulich vorführt, mit der wir die digitale Welt noch immer betrachten. Wo wir keine Wort haben, können wir auch kaum neuen Modelle erfinden. Was für das Diebstahl-Dilemma umgekehrt gilt, lässt sich hier im Positiven ablesen: die gelernten Begriffe beschreiben nicht trennscharf. In Anlehnung an Wittgenstein muss man also vielleicht sagen: “Wovon man nicht trennscharf sprechen kann, darüber kann man sich auch keine neuen Gedanken machen.”

Ich frage mich deshalb seit der Tagung: Wie heißt der Geldfluß bei der Wikipedia-Spendenaktion?

Für das empfehlenswerte Online-Magazin Vocer habe ich einen Artikel mit dem Titel Die Welt besteht aus Teilen geschrieben. Der Text, der sich mit dem moralischen Bewertungsrahmen der digitalen Kopie befasst, leitet dort das Dossier Die Binärgesellschaft ein, das Alexander von Streit den Bruchstellen in unserem Leben widmet, “die sich durch den Übergang von der analogen in die digitale Welt ergeben. Ganze Wertesysteme müssen sich mit neuen Koordinaten auseinandersetzen, wir stehen vor unzähligen Fragen, die sich noch nicht abschließend beantworten lassen.”

Eine dieser Fragen ist das hier schon häufiger thematisierte Diebstahl-Dilemma, das sich aus der digitalen Kopie ergibt:

Hier wird nicht das Anfertigen einer digitalen Kopie das moralische Problem, sondern gerade das Unterlassen dessen. Denn: Wer negativ auf die Bitte reagiert, eine Datei zu verdoppeln, unterlässt eine Tätigkeit, die für ihn ohne Aufwand möglich wäre. Fast so als weigere man sich, einen unbesetzten Platz in der Bahn freizugeben, auf dem man lediglich die eigene Tasche deponiert hat. Das gilt als unhöflich, unfreundlich und im Zweifel als moralisch falsch.

P.S.: Das obige Motiv, auf das ich mich in meinem Text bezieht, stammt übrigens von Brot für die Welt

Clay Shirky hat unlängst in einem TED-Talk über SOPA/PIPA gesprochen. Der Vortrag heißt Defend our freedom to share und bekommt heute eine besondere Bedeutung.

Würde ich einen Song des Tages präsentieren, es wäre heute diese Cover-Version von Don Mc Leans American Pie. Es ist die Protest-Hymne zum Blackout-SOPA-Day. Zum Hintergrund hier eine jetzt.de-Wortschatztruhe aus dem vergangenen November sowie mein Kommentar von Süddeutsche.de von heute früh.


Markus Beckedahl
kommentiert die Pläne in der digitalen Gesellschaft so:

“Die Politik glaubt, dass sie mit immer neuen Zugeständnissen an die Rechteindustrie das Problem des grundsätzlich veralteten Urheberrechts weiter vor sich herschieben kann und nimmt dabei unglaubliche Kollateralschäden in Kauf.”

Phil Vetter hat ein neues Musikvideo. Es heißt Geschafft und sieht so aus:


Schuld daran sind Jack Johnson und Ben Stiller. Denn:

Nur für den Fall, dass mal jemand fragt, warum Kopieren denn eine schöne Tätigkeit sein kann. Auch deshalb:

Hello from ant1mat3rie on Vimeo.

Die Kollegin Ulrike Westhoff hat für die WDR5-Sendung Scala eine sehr hörenswerte Serie unter dem Titel Kopieren verboten? Eine kleine Geschichte des Urheberrechts produziert. Darin kommen unter anderen auch Matthias Spielkamp und Thomas Hoeren zu Wort. Empfehlenswert ist die Serie aber nicht wegen der externen Stimmen (ich gehöre auch dazu), sondern wegen des Blicks auf das Thema: Hier wird historisch hergeleitet, was es mit Kopien und dem Kampf um Tauschbörsen auf sich hat.

Die Pointe der chinesischen Kopie ist also eine ökonomische. Wurde Shanzhai in westlichen Medien zuerst kulturell als subversive Geste gegenüber staatlichen Autoritäten gelesen, hat es heute durch den Open-Source-Gedanken, chinaspezifische Anwendungen sowie das hohe Produktionstempo seine internationale Strahlkraft im Wirtschaftssektor entfaltet.

Lesetipp: Beim Freitag schreibt Vera Tollmann über Plagiatsinnovation: Die Hallstatt-Kopie

Im Oktober habe ich für jetzt.de ein Interview mit Björn Frommer von der Kanzlei Waldorf Frommer in München geführt. Er hat darin sehr anschaulich dargelegt, wie seine Kanzlei das umsetzt, was auf der Website mit den Worten “für ein neues Bewusstsein im Urheberrecht” beschrieben ist. Björn Frommers Kanzlei geht im Auftrag von Rechteverwertern gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor. In dem Gespräch bezeichnete er seine Kanzlei als “eine der klagefreudigsten der Branche”.

Ich musste an das Gespräch denken, als ich unlängst die Meldung von Hollywood-Studios las, die genau wie eine holländische Verwertungsgesellschaft beim illegalen Nutzen von BitTorrent-Tauschbörsen ertappt worden sein sollen. Erstaunlich daran ist, dass die niederländische Verwertungsgesellschaft in einer Presseerklärung einen Reflex zeigt, den Björn Frommer in dem Gespräch als typisch beschreibt. Sie redet sich raus. Und zwar mit Hinweis auf einen Fehler/Hack in Bezug auf die IP-Adresse.

Das ist deshalb so erstaunlich, weil diese Unsicherheit in der Ermittlung von IP-Adressen auch in dem Interview thematisiert wurde. Auf mögliche Fehler in der für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen dringend notwendigen Methode angesprochen, sagte Björn Frommer:

Mir ist aber kein Fall bekannt, bei dem es zu einem solchen Fehler kam.

Der Freisinger Rechtsanwalt Thomas Stadler, den ich als Vertreter der Gegenseite ebenfalls interviewte, sagte zu dem Thema:

Man kann vor Gericht durchaus bestreiten, dass der eigene Anschluss für einen Up- beziehungsweise Download genutzt wurde. So ein Fall ist in Gänze aber meines Wissens nach noch nie durchgestritten worden. Denn die Konsequenz wäre, dass ein vom Gericht bestellter unabhängiger IT-Sachverständiger die Software überprüft, mit deren Hilfe der Anschlussinhaber ermittelt worden ist. Und die Kosten eines solchen Sachverständigengutachtens übersteigen die übrigen Kosten voraussichtlich deutlich.

Nun sind die in der Meldung zitierten Fälle nicht in Deutschland angesiedelt. Und deshalb vielleicht hier auch nicht relevant. Doch als Ole Reißmann jetzt auf Spiegel Online den Fall Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen aufgriff, fühlte ich mich wieder an die Frage der IP-Ermittelung erinnert (dazu muss man sagen, dass es in den beiden genannten Fällen um unterschiedliche Erhebungsmethoden geht).

Zum fraglichen Zeitpunkt, an einem Morgen im Januar 2010 um kurz nach 9 Uhr, hat die Beklagte aber nach eigenen Angaben geschlafen. Einen Computer besaß sie damals nach eigenen Angaben seit einem halben Jahr nicht mehr – und auch keinen Router, der ein W-Lan oder einen Internet-Anschluss für jemand anderen hätte bereitstellen können. Die pflegebedürftige Frau hat noch nicht einmal eine E-Mail-Adresse. Trotzdem soll sie über das “eDonkey2000″-Netzwerk einen Film heruntergeladen haben. Etwas mit Hooligans, mit extremen Gewaltszenen.

Vielleicht trügt der Schein, aber es wirkt so als handele es sich um einen Fehler in der Ermittlung. Rechtsanwalt Stadler hatte dazu in dem Interview gesagt:

Aber selbst dann, wenn diese Software nur eine Fehlerquote von einem Prozent hätte, wäre das viel zu hoch. Letztlich müsste sichergestellt sein, dass diese Programme vollständig fehlerfreie Ergebnisse liefern.

Das ist die juristisch-politische Haltung, die man zu der Frage einnehmen kann. Auf einer moralischen Ebene sehe ich aber ein viel größeres Problem. Die gängige Praxis, deren Ziel es ja ist sein sollte, dem Urheberrecht zu einer besseren Durchsetzung zu verhelfen, verliert dadurch ihre moralische Glaubwürdigkeit. Die Einsicht in dessen Notwendigkeit wird vermutlich nicht steigen, wenn der Verdacht, entsteht auf diese Art und Weise werden womöglich die Falschen bestraft.