“Ins Netz stellen” im September 2012

In der Woche, in der der Chefredakteur der größten deutschen Boulevardzeitung in Amerika seinen ersten Tweet schrieb, diskutierte Deutschland aufgeregt über das Buch, das eine junge Frau über ihr Leben und das Internet geschrieben hatte. Das Gerücht eines hohen Vorschuss und die Emotionalität der Urheberrechtsdebatte (von der man fast hoffen durfte, sie würde nun endlich sachlicher geführt), reichten aus, um Julia Schramm zum wichtigsten Webthema dieser Woche zu machen.

In dieser Woche also lohnt es sich, daran zu erinnern, dass es mal eine Zeit gab, in der die Veröffentlichtung eines Inhalts im Netz als weniger wertvolle Zweitverwertung verstanden wurde: “Das kann man ja dann ins Netz stellen” sagte man dann und meinte damit: “Für eine wirkliche relevante Publikation auf Papier, im TV oder im Radio taugt es nicht.”

Seit einer Weile schon sage ich, dass wir mal unseren Kindern von der Zeit erzählen werden, in der man glaubte, es sei richtig, mehr Zeit und Geld in einen TV-Beitrag zu investieren, der einmal aber dafür im Fernsehen gezeigt würde als in den Beitrag, der auf der Website des Senders veröffentlicht wird – und dort für alle Zeit verfügbar ist.

Heute, also in der Woche mit Julia Schramm und Kai Diekmann, stellte ich fest, dass das mit dem Kinderzählen doch früher der Fall sein könnte als gedacht: Die Sache mit der Digitalisierung und der Veränderung geht nämlich doch schneller geht als man denkt.

Ich beobachtete nämlich mit einiger Freude, wie die beiden Journalisten Wolfgang Blau und Christoph Keese sich einen – sagen wir – Schlagabtausch zu der Frage lieferten, warum ein Text von Christoph Keese aus der gedruckten Ausgabe der Zeit nicht “ins Netz gestellt” werde.


Es ging um Keeses Pro-Beitrag zur Leistungsschutzrechts-Debatte (hier der Contra-Leistungsschutz-Text von Till Kreutzer aus der Zeit). Wolfgang Blau hat dazu eine andere Meinung als Christoph Keese, aber darum geht es nicht. Es geht um die Präsenz im Digitalen. Es geht um das, was man früher “ins Netz stellen” nannte.

Heute würde ich es digitale Relevanz nennen.

Um die scheint sich Christoph Keese zu sorgen. So ist vermutlich zu erklären, wie es zu dem Textangebot für Zeit Online kam, das er am Abend bloggte. Darin bietet er den in der Zeit (print) veröffentlichten Text pro Leistungsschutzrecht der Online-Ausgabe der Zeit zur Veröffentlichung an – kostenfrei.

Der Slate-Chef Jacob Weisberg twitterte in der Woche im September 2012, in der sich all das zutrug, übrigens das hier:

Aber vielleicht hat all das auch gar nichts miteinander zu tun.

Nachtrag: hier steht jetzt auch der Text von Christoph Keese online.

Die Sache mit den Inhalten, dem Digitalen und dem Geldverdienen im Internet

In Artikel 11 des deutschen Urheberrechtsgesetz liegt im zweiten Satz der Grund für die aktuelle Debatte über das Urheberrecht. Dort hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Urheber

in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes

geschützt ist. Außerdem beschreibt Artikel 11 den monetären Sinn des Urheberrechts:

Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.

Spätestens hier treffen sich die grundlegenden Veränderungen der Geschäftsmodelle mit den Debatten um ein zeitgemäßes Urheberrecht. Die Wir sind die Urheber-Aufruf-Unterzeichner leiten daraus die Aussage ab: “Das Urheberrecht ermöglicht, dass wir Künstler und Autoren von unserer Arbeit leben können.”

Dieser Zusammenhang trägt natürlich nicht ganz. Denn kein Urheberrecht der Welt kann einem Künstler helfen, wenn sich niemand für dessen Kunst interessiert. Oder wie es die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries im Rahmen der Berlin Music Week sagte:

“Es ist nicht Aufgabe der Politik, Geschäftsmodelle zu entwickeln”

Dass diese Geschäftsmodelle von anderen Menschen entwickelt werden als von denen, die Lobby-Arbeit in der Urheberrechtsdebatte machen, ist nicht neu. Erstaunlich ist jedoch, dass diese Geschäftsmodelle offenbar mit entgegensetzten Ansichten entwickelt werden. Als Jeff Bezos im Rahmen der Kindle-Präsentation am Donnerstag erklärte, wie die neuen Geräte des mittlerweile schon lange nicht mehr nur Online-Buchhändlers in deren Geschäfte passen, kam ich doch ins Stutzen. Amazon, das nur zur Erinnerung, ist das teuflische Unternehmen, so hatten es erst vor kurzem Maximilian Probst und Kilian Trotier in der Zeit erklärt, das daran arbeitet, “die Buchkultur, wie wir sie seit Gutenbergs Erfindung der Druckpresse kennen” zu zerstören. Dieses gleiche Amazon querfinanziert nun also Endgeräte, damit die Kunden mit diesen Geräten bei Amazon einkaufen. Jeff Bezos erklärt das so:

“We want to make money when people use our devices, not when they buy our devices.”

Man kann das jetzt als Beginn eines Preiskriegs zwischen Amazon, Apple und Google werten. Man kann sich aber auch kurz die Augen reiben und bei Jeff Bezos nachfragen, ob er denn nicht wisse, dass man mit Inhalten im Digitalen doch gar nichts verdienen könne. Dass die Buchkultur genau wie die Popmusik ganz bald sterben müssen, weil diese ganze Kostenloskultur des Digitalen alle sinnvollen Geschäftsmodelle unmöglich mache. Ist das Lobby-Geklapper etwa nicht bis zu Bezos vorgedrungen? Der Mann, der immer so vorne dran sein will, hat tatsächlich nicht mitgekriegt, wie schlecht es um Inhalte im Digitalen steht?

Unfassbar!

Und vor lauter Ahnungslosigkeit baut dieser Jeff Bezos jetzt auch noch sein ganzes Geschäftsmodell darauf auf: Er zahlt drauf, damit die Leute seine Kindle-Endgeräte kaufen und wird dann ganz schnell Pleite gehen. Denn was soll er denn groß verkaufen auf diese Kindle-Geräte?

Genau: Bücher könnte er verkaufen, Zeitungen, Magazine, Filme oder Musik. Er könnte Computerspiele oder TV-Serien an den Mann bringen. Vielleicht auch kleine Computerprogramme so genannte Apps, die dem Nutzer helfen, weil sie wissen, wo der gerade ist und was er oder sie dort zum Beispiel sucht. Anders formuliert: Inhalte wird Jeff Bezos auf seine Kindle-Geräte verkaufen. Und er ist so überzeugt davon, dass Menschen sich für Inhalte begeistern und dafür zahlen, dass er sogar in Vorleistung geht.

Hier muss man eine Sekunde Pause machen um zu warten bis diejenigen sich gesammelt haben, die immer aufs Digitale schimpfen und die Unmöglichkeit beklagen, dort Geld zu verdienen. In dieser Sekunde gelingt es ihnen nämlich vom Schmipfen auf die Kostenloskultur umzuschwenken aufs Schimpfen auf Bezos und das teuflische Amazon. Denn natürlich will Bezos all die Vorleistung und Querfinanzierung jetzt wieder reinholen – auf Kosten der Künstler und Kreativen. Die müssen ihre Umsätze künftig mit Bezos teilen.

Ob das angemessen oder teuflisch ist, sollen andere beurteilen. Was ich beurteilen kann ist dies: Jeff Bezos und Amazon scheinen mehr an den Wert von Inhalten im Digitalen und an das Geldverdienen im Internet zu glauben als gar nicht mal wenige derjenigen Menschen, die diese Inhalte überhaupt schaffen.

Die Gefangenen des Urheberrechtskriegs

Im Frühjahr 2009 sprach ein Gericht in Stockholm das Urteil gegen die vier Betreiber des BitTorrent-Trackers The Pirate Bay, dessen Folgen heute noch spürbar sind. Ich kommentierte damals die Entscheidung in einer Form, an die ich denken musste, als ich die aktuelle Berichterstattung über Peter Sunde las. In dem SZ-Kommentar aus dem Jahr 2009 hieß es:

Man wird sich ihre Namen merken müssen: Denn seit dem heutigen Tag sind die vier verurteilten Betreiber der Online-Tauschbörse The Pirate Bay auf dem besten Weg, von einigen Internet-Nutzern in den Heldenstatus erhoben zu werden. (…) Die Website “Torrent Freak” zeigte Peter Sunde, Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm und Carl Lundström jedenfalls schon Minuten nach dem Urteil im schwedischen Pirate-Bay-Prozess in fast märtyrerhafter Pose: Neben ihre Porträtbilder hat das Weblog, das Nachrichten rund um das Thema Tauschbörsen und Filesharing sammelt, die Geburtsdaten und Nutzernamen der vier Männer geschrieben. Was dort nicht steht, aber für jeden Leser von Torrent Freak erkennbar ist: “Diese vier leiden für unsere Sache.”

Peter Sunde steht jetzt genau in der beschriebenen Form im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit. Vergangene Woche bloggte er (auf schwedisch) ein Gnadengesuch, das der Piratenpartei-Gründer Rickard Falkinge übersetzte und damit eine Web-Welle lostrat, die unter anderem über Boing Boing, TorrentFreak und Netzpolitik in einer Online-Petition bei Avaaz mündete. Dort haben aktuell über 3100 Menschen unterschrieben.

Sunde, der im Netz unter dem Namen brokep bekannt ist, zeigt sich begeistert von der Unterstützung. Auf ihn trifft nun – wie auch auf Kim Schmitz, der auf Twitter an einem ähnlichen Status arbeitet – zu, was sich im Frühjahr 2009 abzeichnete: Er wird eine Art Gefangener des Urheberrechtskriegs. Das ist eine erstaunliche Entwicklung, die vermutlich nicht dazu führt, dass dieser einer konstruktiven Lösung zugeführt wird. Die Fronten werden dadurch verhärtet, eine Entwicklung wird dadurch verstärkt, die man anhand des Deichkind-Songs “Illegale Fans” so beschreiben kann:

Der Deichkind-Song handelt nicht von Provider-Haftung oder von härterer Rechtsdurchsetzung, er beschreibt vielmehr wie die illegale Nutzung von Tauschbörsen für eine wachsende Bevölkerungsgruppe zum popkulturellen Distinktionsmerkmal geworden ist. Weil ihre Lebensrealität kriminalisiert wird, reagieren sie mit Protest: “Keine Macht für niemand”, heißt es in Anspielung auf den Ton Steine Scherben-Klassiker, “Wir werden uns nicht stellen. Ihr seid das Imperium, wir sind die Rebellen.

Wollen CDU/CSU die Gema abschaffen?

Günter Krings und Michael Kretschmer haben heute ein Diskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft vorgestellt. Markus Beckedahl kommt auf Netzpolitik zu einem gemischten Fazit des Papiers:

Recht auf Remix und Fortschritte bei Open Access stehen auf der Positivseite, Leistungsschutzrecht und unklare Formulierungen bei der Rechtsdurchsetzung, die bestimmte Absichten vermuten lassen, stehen eindeutig auf der Negativseite.

Mich hat vor allem das von der Unionsfraktion geforderte Recht auf Remix erstaunt. Damit sind die Konservativen im deutschen Parlament offenbar fortschrittlicher als einige Manifest- und Aufruf-Autoren, die sich in den vergangenen Wochen zu Wort gemeldet haben.

Vewundert hat mich die Aussage zur Kulturflatrate. Dort heißt es:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt pauschale Vergütungsmodelle für die Erstnutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ab.

In den folgenden Sätzen wird dies auf die Kulturflatrate bezogen. Weil es so abstrakt formuliert ist, muss man es aber auch auf bestehende Modelle der Nutzung von urheberrechtlichen Inhalten beziehen. Damit sind die Konservativen im deutschen Parlament offenbar urheberrechtsreformfreudiger als zum Beispiel die Piraten. Denn wer zum Beispiel ein Lied im Radio erstnutzt abspielt oder auf einer Veranstaltung einer Öffentlichkeit bekannt macht, zahlt heute eine pauschale Abgabe an die Gema. Auf ihrer Website erklärt die Gema dies so:

Jede Nutzung ist öffentlich, bei der wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, Musik hören. Betriebsfeste sowie Vereinsfeiern sind deshalb in der Regel öffentlich, die private Party oder auch die Geburtstagsfeier dagegen nicht.

Das – so kann man das CDU/CSU-Papier lesen – soll also künftig nicht mehr gelten. Denn – so heißt es in dem Papier – pauschale Modelle würden:

unverhältnismäßig in die Grundrechte der Kreativen eingreifen und zugleich die Geschäftsmodelle der Kreativwirtschaft staatlich vorgeben. Dies ist mit der sozialen Marktwirtschaft unvereinbar.

Partybetreibern und Clubbesitzern (die gerade sowieso mit der Gema streiten) wird dies sicher gefallen. Unklar ist jedoch, ob man das bei der Gema auch gut findet. Bisher habe ich noch keine Stellungnahme von Seiten der Gema gefunden.

Günstiger als Subventionen

Michael Kölmel, der Chef von Zweitausendeins, ist von Haus aus Mathematiker und stellt gern fiktive Rechnungen auf. In der Firmenzentrale, einer schönen Leipziger Villa nahe dem Bundesverwaltungsgericht, erzählt der 58-Jährige, dass er mal überschlagen habe, was es kostete, alle Buchautoren der Region Leipzig zu honorieren – falls deren Werke der Allgemeinheit gratis zur Verfügung gestellt würden. Ergebnis: “Die Kosten lägen deutlich unter denen für die bereits heute staatlich subventionierten Opernhäuser und Orchester.” Die Gesellschaft, so die Botschaft, könnte sich eine solch Literatur-Flatrate also leisten.

Unter dem Titel Der Apo-Opa berichtet Brandeins über Michael Kölmel und dessen Vorstellung von Kultur. (vielen Dank für den Hinweis an Bastian Brinkmann)

Morgen wird alles besser

Don Drapper hat ein Problem mit Musik. In der fünften Staffel der legendären Serie Mad Men plagt das coole Werbe-Genie die Beschleunigung des Lebens. Er tut sich erkennbar schwer damit, Anschluss zu halten an die Welt dessen, was auf einmal als cool gilt: Pop-Musik zum Beispiel bleibt ihm verschlossen.

Ich weiß nicht, wie sich dieser Erzählstrang in der Serie entwickelt (beim Guardian kann man das Live Protokoll der verrückten Männer nachlesen), er zeigt aber, wie die Beschleunigung der Welt auch vor denen nicht Halt macht, die eben ihre Fähigkeit zu Geld machen, Entwicklungen und Trends nutzbar zu halten. Eine ganz und gar nicht neue Entwicklung. Die Pop-Musik der 1960er Jahre ist den Serien-Erzählern dafür ein taugliches Bild. Denn Musik ist ein soziales Gut. Das gilt nicht nur in der fiktionalen Vergangenheit, sondern auch heute bzw. wenn man der „TV-Legende“ Ray Cokes glauben darf, eben gerade nicht mehr. Er ist unlängst zu dieser Gegenwartseinschätzung gelangt, die auch von Musik und auch von einem Nicht-Verstehen eines alternden Mannes geprägt ist:

Bisher hatte jede Generation ihre große Bewegung. Aber heute? Nichts davon! Stattdessen ist alles in ganz unterschiedliche Gruppen aufgesplittet. Ein großes gemeinsames Ding gibt es da nicht. Früher haben die Jungen gegen ihre Eltern rebelliert, haben Drogen genommen und anderen Unsinn gemacht. Das scheint heute alles nicht mehr so wichtig. Die Bedeutung der Musik wurde durch Facebook-und Twitter-Profile abgelöst. Es gibt auch keine Protestsongs mehr.

Vielleicht muss man so urteilen, wenn man den Status „TV-Legende“ erhalten will. Und vielleicht war es ja früher auch besser. Ich weiß es nicht genau. Ich ahne nur, dass das große gemeinsame Ding, das Cokes vermisst, in Wahrheit so groß und präsent ist, dass er es einfach übersieht. Ich kann mir jedenfalls kaum eine Bewegung vorstellen, die größer ist als die Digitalisierung und ihre Folgen. Sie wirkt auf Cokes offenbar wie die Pop-Musik auf Don Draper.

Neu scheint also nicht das Prinzip, sondern der Grad der Beschleunigung, den der britische Autor Charlie Brooker unlängst sehr lesenswert am Beispiel des charmanten Unwissens von David Cameron über die korrekte Bedeutung der Abkürzung LOL zusammenfasste:

Things change so rapidly these days it’s easy to get left behind, no matter how powerful you are.

Er beschreibt dabei, wie leicht er den Anschluss verloren hat an Pop-Kultur und das, was bei Don Draper die Grundlage seiner Arbeit ist: Trends und Stimmungen der Gesellschaft. Erstaunlich ist dabei, dass Brooker jeden Anklang von Kulturpessimismus oder Überhöhung der Vergangenheit vermeidet. Er beendet seinen Text sogar mit der Einschätzung:

I’ve been left behind by popular culture for weeks now, but boy am I looking forward to getting back up to speed. It’s not regressing. It’s not. LOL.

Aber was würde das konkret heißen „getting back up to speed“? Eine Idee davon bekam ich als ich ein Interview las, das Sibylle Berg dem österreichischen Standard über ihr Schreiben, über Twitter und die grundsätzliche Beschleunigung der Welt gegeben hat. Sie benennt darin Beobachtungen wie …

ich merke, die absurde Hoffnung, dass ich, wenn ich älter werde, mehr Zeit habe, mehr Zeit zum Nachdenken, mehr Zeit, um Stoff zu entwickeln, erfüllt sich nicht. Das Gegenteil passiert. Ich muss eigentlich immer schneller produzieren.

… wird dabei aber überhaupt nicht kulturpessimistisch, sondern sagt so kluge Dinge wie:

Es ist zum Arbeiten blöd, wenn man kein Internet hat. Ich denke mir immer: Wie hat man das früher gemacht? Da ist man in Büchereien gegangen. Das war ja total umständlich. Da ist das Internet großartig. Wenn man es großartig findet, muss man auch damit leben, dass es eine totale Beschleunigung ist.

Denn womöglich würde man es eh nicht stoppen können.

Aber darum geht es mir nur indirekt, ich habe den lange Weg von Draper über Cokes, Brooker und Berg gebraucht um festzustellen, dass in der Bewertung dessen, was da gerade mit uns, unseren Medien und der Gesellschaft in Gänze passiert, viel zu sehr die Perspektive Don Drapers dominiert, viel zu selten die Einsicht Sybille Bergs Raum gewinnt und fast nie die Haltung zu Wort kommt, die die Beschleunigung nicht bloß akzeptiert, sondern mit offenen Armen empfängt.

Sehr platt formuliert, heißt das: Wir hören viel zu oft „Früher war alles besser“ und so gut wie nie „Morgen wird alles besser“.

Im aktuellen Spiegel schreibt Elke Schmitter ein Essay mit dem Titel „Dateien kann man nicht lieben“, der weniger weinerlich daher kommt als der Titel vermuten lässt, aber doch einen Niedergang beschreibt: von der Musiktruhe aus der Zeit des Don Draper zu den digitalen Datensätzen der Gegenwart. Diese sind für die Autorin weniger wertig als ein „sinnlicher Träger“. Sie „lösen keine Gefühle aus – keinen Besitzerstolz, keine Erinnerung, keinen Genuss beim Betrachten, Verschönern, Pflegen, Verschenken.“

Das klingt schlau, aber stimmt es auch? Bleibt man tatsächlich so sachlich bei der Nutzung eines Datensatzes – wenn man einen alten Song aus dem Laptop abspielt, wenn man beim Sichern alter Daten Fotos aus einer längst vergessenen Vergangenheit entdeckt oder wenn man plötzlich einen alten Film wieder findet?

Elke Schmitter kommt zu dem Schluss „Die alten Träger der Aura sind jedenfalls Futsch.“

Da ist er wieder der Reflex. Eben weil es aus der Perspektive Don Drapers so schwer vorstellbar ist, dass es besser werden kann. Dass Aura zum Beispiel auch in Datensätzen entstehen kann. Ihn treibt vielmehr die Verteidigung dessen an, was ihn geprägt, was er gelernt hat, was er gut kann. Aus dieser Haltung kann man sich vielleicht auch gar nicht vorstellen, dass etwas funktionieren kann (und vielleicht sogar besser funktionieren kann), was den gelernten Regeln widerspricht. Er lässt sich nur widerwillig auf das Unbekannte ein, kann deshalb auch die neuen Mechanismen, die dort gelten, nicht beobachten, aufnehmen und gestalten. Stattdessen werden alte Debatten in neuen Räumen geführt bzw. die Erinnerung an etwas wach gehalten, was unter anderen Vorzeichen galt.

In seinem kurzen Beitrag Why Sharing Will Never Be Stopped beschreibt Glyn Moody wie der technologische Fortschritt, Probleme aufbringt, die vorher vollkommen unrealistisch erschienen. Zu einer Zeit da das Maximum an Speicherkapazität bei 10 MB lag, konnte sich niemand vorstellen, dass in gar nicht ferner Zukunft Menschen ganze Lieder speichern würden. Heute erscheint es ebenso unrealistisch, dass in ebenfalls nicht ferner Zukunft, jedermann Speicherkapazität für die gesamte Spotify-Bibliothek mit sich herumtragen kann (derzeit 15 Millionen Songs). Es ist dies aber absehbar. Und wenn es so kommt, wird es den Blick auf die Frage von Filesharing und Teilen von Musik grundlegend verändern. Wer die gesamte Spotify-Bibliothek stets bei sich trägt, braucht keine Cloud, er und sie kann offline kopieren und weiterreichen – und sich damit auch allen geplanten Web-Überwachungen gegen das illegale Kopieren entziehen.

Es ist naheliegend, diese Prognose mit der oben beschriebenen Beschleunigung und den gelernten Reaktionsmustern zusammen zu bringen. Denn ich glaube, man wird nur dann Geschäftsmodelle für Kultur im digitalen Raum finden, wenn man sich auf diesen einlässt (und nicht dem Vergangenen nachtrauert bzw. es mit härteren Strafen erhalten will). Wenn man die digitale Kopie, die Verfügbarkeit von digitalisierten Werken und ihre Verbreitung akzeptiert und mit offenen Armen empfängt. Dann erst kann das Nachdenken darüber beginnen, wie die Geschäftsmodelle der Zukunft funktionieren werden – auf Basis der digitalen Kopie: ihr Möglichkeiten nutzend und ihre Probleme kompensierend. Wenn digitalisierte Daten allgegenwärtig und speicherbar sein werden sind, wenn sich ihr Fluss kaum stoppen lässt, folgt daraus, dass die Verknappung dieser Daten nicht mehr ausschließlich zu künftigen Geschäftsmodellen taugen kann. Vielmehr müssen die Daten Grundlage und Werbung für neue Ideen werden – und Träger für Emotionalität.

Das klingt für die Don Drapers der Digitalisierung vielleicht bedrohlich, es ist aber in Wahrheit ganz und gar nicht neu. Wer sich ein wenig mit der Geschichte der Musik und ihrer Aufnahme befasst, wird feststellen, dass das Radio für das Hören von Musik eine ebensolche Erschütterung bedeutete wie die Digitalisierung für den Besitz von Musik. Denn übers Radio wurde etwas möglich, was vorher auch unvorstellbar erschien: Menschen konnte ohne direkte Bezahlung Musik hören. Das muss für diejenigen, die vorher mit dem bezahlten Abspielen von Musik ihr Geld verdienten wie Diebstahl gewirkt haben. Genauso wie es heute wie Diebstahl wirken mag, wenn Menschen Daten tauschen. Aber tun sie dabei etwas anderes als die frühen Radiohörer? Es klingt skandalös, aber vielleicht ist Filesharing im Kern gar nichts anderes als Radio hören. Es basiert auf einer technologischen Neuerung, die den Menschen Musik bekannt macht, es führt Menschen an Musik heran.

Beim Radio kam man in Folge dessen auf die Idee, dem Hören von aufgenommener Musik den Besitz dieser Musik auf analogen Tonträgern zu ergänzen – auch weil dies technologisch möglich wurde. Wer unkontrolliert stets und ständig Musik hören kann (im Radio), dem muss man etwas anders anbieten: die Mystifizierung des Besitzes von aufgenommener Musik zeigt sich in der Zurschaustellung des eigenen Musikgeschmacks in Form einer Plattensammlung. Schmitter klagt im Spiegel, die digitalisierten Songs seien „Musik ohne Eigenschaft“, die kein Besitzgefühl mehr auslöse, „denn es gibt keinen langen Weg der Aneignung mehr.“ Wenn der Besitz und der Weg der Aneignung nun also dem vergleichbaren Kontrollverlust ausgesetzt sind, wie das Hören, liegt die Herausforderung vermutlich darin, der Musik einen Wert zu ergänzen, der sich wie der Besitz zum Hören verhält. Ich ahne, dass dieser Wert sich aus dem ableiten lässt, was wir heute Social Media nennen. Aus dem gemeinschaftsstiftenden Element, aus dem, was ich weiter oben „soziales Gut“ genannt habe. Das unüberwindbare Problem dabei: Man wird dieses vermutlich nur dann finden, wenn man sich in die neuen Räume begibt und dort auch neuen Debatten folgt. Wenn man erkennt, dass man auch Dateien lieben kann. Wenn man sich von der Verteidigungshaltung verabschiedet und das Neue, Unbekannte nicht nur akzeptiert, sondern beobachtet, aufnimmt und gestaltet. Wenn man die Digitalisierung also mit der Haltung betrachtet: „Morgen wird alles besser“.

Vielleicht stimmt es ja sogar.

Die normative Kraft der Kinder

Es war eine kleine Beobachtung am Ende einer Sendung, die ich vermutlich nicht notiert hätte, wäre mir nicht im Laufe der Woche in einigen Gesprächen ein ähnliches Muster aufgefallen: Immer geht es ums Urheberrecht, immer um die eigenen Kinder, deren Handeln eine Art normative Kraft auf die Eltern hat, die mir vorher noch erklären wollten, warum das Urheberrecht dringend verschärft werden müsse.

Am vergangenen Montag debattierte das Bayerische Fernsehen-Experiment Rundshow (warum das Wort Sendung nicht gern gehört wird, steht hier) die Frage nach einem zukunftsfähigen Urheberrecht. Gast im Studio bei Richard Gutjahr und Daniel Fiene war Jochen Greve, einer der Unterzeichner des Offenen Briefs von 51 Tatort-Autoren, der Ende März für Aufsehen sorgte (zur Offenlegung: ich war auch Teil der Sendung)

In diesem Brief gehen die Autoren hart mit den direkt angesprochenen Grünen, Piraten, Linken sowie der gesamten “Netzgemeinde” ins Gericht, aber auch die “selbsternannten Digital Natives” werden angesprochen, u.a. als “vermeintlich unschuldige User”, deren “illegale Downloads oder Streamings” Schaden verursachen, der auch durch härte Maßnahmen einzudämmen sei: “Bei der Suche nach Schwarzfahrern und Steuerhinterziehern zum Beispiel, müssen sich die Bürger auch einige Einschränkungen ihrer Rechte gefallen lassen.”

Eine solche Forderung verliert allerdings sofort an Schärfe, wenn sie nicht den bösen unbekannten Nutzer, sondern die eigene Familie betrifft. Im Interview erzählt Jochen Greve jedenfalls die Geschichte seiner Tochter, die offenbar auch zu den “vermeintlich unschuldigen Usern” zählt. Sie habe die Titelmusik des Films “Mission Impossible” für ein Filmprojekt in der Schule verwendet und wollte diese Urheberrechtsverletzung kreative Schöpfung bei YouTube einstellen. Deren Filtersystem schien dies zu blockieren, was Jochen Greve in der Rundshow kritisiert. (Im Detail kann man das in der Folge vom 21. Mai ab ca 20:00 Min anschauen). Das müsse frei gestellt werden, fordert er und: YouTube müsse für das Hochladen solcher Filme zahlen. Kein Wort vom Schaden, Schwarzfahren oder einem Eingriff in die Rechte.

Im Verlauf des Gesprächs geht dieser Punkt etwas unter. Doch ganz am Ende der Sendung, als das Fernsehbild schon abgeschaltet ist und man das Gespräch im Netz verfolgen kann (etwa ab 48.55 Minute) entwickelt sich folgender Dialog, der nochmal Bezug nimmt auf das Mission Impossible-Beispiel:

Richard Gutjahr: “Was ist Ihr Beitrag zu der Diskussion?”

Jochen Greve: “Wir müssen doch darüber reden: Es wird im Internet wahnsinnig viel Geld verdient, mit Sachen, die Laien und Privatleute aus Spaß reinstellen. Aber da sind natürlich große Konzerne dahinter, die damit Geld verdienen. Und wenn wir diese Konzerne dazu bringen, dass sie dafür bezahlen, dass ihre Kundschaft aus Spaß kleine Filme wie meine Tochter da einstellt, dann kann man doch die auch zur Kasse lassen, damit da eine Lizenz dafür da ist, dass er das darf, der das macht. Das ist eine Weiterentwicklung der Privatkopie-Abgabe.”

Ich finde diesen Ansatz richtig. Jochen Greve macht hier einen im Kern sehr klugen Vorschlag, der auf der Einsicht basiert, dass das Kopieren im Netz kein Ausdruck moralischer Verfehlung, sondern grundlegendes Prinzip ist. Die eigene Tochter führt es ihm vor. Und aus dieser Erkenntnis erwächst eine Annahme, die ich zum Ausgangspunkt jeder Urheberrechtsdebatte machen würde: Wir werden das Kopieren nicht eindämmen können – juristisch, technologisch und auch pädagogisch nicht. Wir müssen Lösungen suchen, die mit der Kopie funktionieren, nicht gegen sie.

Über Jochen Greves Vorschlag kann man dabei streiten: Sollen Anbieter wie YouTube fürs Kopieren ihrer Nutzer eine pauschale Abgabe zahlen? Vielleicht. Vielleicht zahlen aber auch die Nutzer, die kopieren wollen. Vielleicht beide: Nutzer und Anbieter. Und vielleicht zahlen sie pauschal, weil das leichter zu organisieren wäre. Und ganz vielleicht nennt man das dann Kulturflatrate, aber darum geht es dann auch schon nicht mehr.

Ich erzähle dieses Beispiel, weil schon an anderer Stelle aufblitzte wie weit man kommen kann, wenn man die eigenen Kinder beobachtet – statt offene Briefe zu schreiben. Und weil es einem gewissen Muster folgt. Ich habe in den vergangenen Tagen einige Gespräche geführt, die nur bis zu dem Punkt härtere Strafen für Urheberrechtsverletzungen forderten, wie diese außerhalb des eigenen Wohnung stattfanden. Sobald jedoch klar wird, dass die “vermeintlich unschuldigen Usern”, die die Tatort-Autoren anklagen, nur eine Tür weiter am Rechner sitzen, dreht sich die Debatte.

Es ist dringend an der Zeit.

Die Welt im Bundestag; und die davor

Viel hatte ich erwartet, nur sicher kein Schild mit Twitter-Hashtag. Aber der Unterausschuss trägt die Angabe „Neue Medien“ im Namen und das scheint zu verpflichten. Zum Beispiel dazu, diesen Namen in Kurzform zu kondensieren und auf ein kleines Schild neben den Vorsitzenden Sebastian Blumenthal zu stellen: #UANM

Ich war am Montag in der Sitzung des Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestag zu Gast, als so genannter Sachverständiger. Das Thema „Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet“.

Unter diesem Schlagwort kann man auf Twitter allerlei Spam nachlesen (ein Problem, das Twitter übrigens bald lösen sollte, dass beliebte Hashtags derart blockiert werden). Aber auch eine Livekommentierung der Einschätzungen, die die Sachverständigen zum Thema abgaben, kann man nachlesen. Schutz, so der Eindruck der vorab verschickten Fragen, scheint vor allem durch höhere Strafen möglich zu sein. Jedenfalls dominierte die Bewertung des von Prof. Schwartmann verfassten Gutachtens zum so genannten Warnhinweismodell den ersten Teil der Debatte. Dabei kamen – wie Spiegel Online wie ich finde sehr richtig bewertet – die rechtlichen und gesellschaftlichen Bedenken klar zum Ausdruck. Im zweiten Teil ging es dann um Geschäftsmodelle im digitalen Raum, was Florian Drücke (Bundesverband der Musikindustrie) zu der halb ernsten, halb spaßigen Feststellung brachte, dass derjenige, der dazu Ideen hat, doch Risikokapitalgeber suchen und es ausprobieren solle. Er traf damit einen von zwei Punkten an der aktuellen Debatte auffielen.

Punkt eins dreht sich um die Frage: Warum muss sich ein Bundestagsunterausschuss eigentlich mit Geschäftsmodellen befassen?

Klar, es geht um gesetzliche Rahmenbedingungen und um ein Verständnis dafür, wie Kunst und Kultur im Zeiten der Digitalisierung entstehen. Aber im Kern basiert die Fragestellung auf der Annahme, dass ein funktionierendes Urheberrecht zwingend dazu führen müsse, dass die gelernten Geschäftsmodelle weiterhin funktionieren bzw., dass es da eine kausale Verbindung gebe. Aber: Ist das so? Sollte der Gesetzgeber sich tatsächlich aus dieser Perspektive mit den Folgen der Digitalisierung befassen?

Meine Zweifel begründen sich an folgendem Gedankenspiel: Selbst wenn Veränderungen des Urheberrechts (durch Warnhinweis-Modelle, härtere Strafen oder auch pädagogische Kampagnen) tatsächlich dazu führen würden, dass niemand mehr P2P-Netzwerke nutzen und illegal kopieren würde, blieben trotzdem ein paar Probleme, die an den bisherigen Geschäftsmodellen nicht spurlos vorbeigehen, wie das Beispiel Musik zeigt: Menschen können trotzdem einzelne Songs statt ganzer Alben kaufen. Wenn man dies auf einen angenommenen Wert von zehn Einzelsongs statt zehn Zehnerpakete (also Musikalben) im Jahr hochrechnet, ist man bei Beträgen von zehn mal 99 Cent einerseits und zehn Mal 9.90 Euro (oder sogar noch mehr) vormals. Ein Unterschied um den Faktor zehn, der in keiner Weise mit dem illegalen Kopieren im Zusammenhang steht und von einem verschärften Urheberrecht auch nicht eingefangen werden könnte. Und von diesem ohnehin geschrumpften Umsatz muss dann auch noch ein Anteil an Apple, Amazon oder einen anderen Anbieter abgeführt werden, über dessen Plattform der Verkauf abgewickelt wurde.

Zudem stellt sich die Frage: Haben nicht Anbieter wie simfy oder Spotify das Interesse am Albumkauf zusätzlich gesenkt? Also müsste man nicht von der (ohnehin theoretischen) Zahl der zehn Alben im Jahr zwei weitere (oder mehr?) abziehen, weil die gar nicht so gut waren wie angenommen und den Streaming-Test nicht bestanden haben? Es wäre durchaus verständlich, wenn die Entscheidung zum Kauf von Musik eine höhere Hürde bewältigen muss als früher. Denn der Erwerb von cool aufgeladenen Abspielgeräten für Musik (und andere digitalisierte Kunst) schlägt im Haushaltsbudget eines Musikfans durchaus ebenfalls zu Buche. Denn die iPods, iPads und iPhones müssen ja auch bezahlt werden. Ein weiterer Faktor, der die möglichen Musikumsätze senkt, ohne dass dies in irgendeiner Verbindung zu einem restriktiven oder lockeren Urheberrecht stehen würde. Ich frage mich deshalb, ob es angemessen ist, mögliche Umsatzrückgänge so eng in eine Verbindung zu einer Veränderung des Urheberrechts zu stellen.

Die zweite Beobachtung basiert auf einer interessanten Differenz zwischen dem Inneren des Paul-Löbe-Hauses (wo die Sitzung statt fand) und der Welt davor. Denn die Welt außerhalb des Bundestages ist – wenn man die öffentlichen Meinungsäußerungen der vergangenen Wochen verfolgt – vor allem von der Frage aufgebracht, ob das Urheberrecht nun alsbald aufgeweicht oder gar abgeschafft wird. Alle Äußerungen von Sven Regeners Wutrede bis zum „Wir sind die Urheber“-Aufruf vergangene Woche gründen sich auf dieser Annahme. Im Inneren des Bundestags hingegen ist eine ganz andere Frage Thema: nämlich die Verschärfung des Urheberrechts. Das Warnhinweismodell, das heute debattiert wurde, ist jedenfalls nicht als Abbau der Urheberrechte zu sehen. Diese Diskrepanz in der Wahrnehmung vor dem Bundestag und im seinem Inneren ist durchaus erstaunlich.

Der mittlerweile ja schon fast berühmten “Versachlichung der Debatte”, die von allen Seiten gefordert wird, wäre es sicherlich dienlich, diese Diskrepanz im Sinne einer realistisichere Darstellung aufzulösen.

Berichte zu der Sitzung gibt es auch bei Spiegel Online, in der FAZ und auf stern.de

Fight for your right to copy

Das da ist der Song Shake Your Rump vom Album Paul’s Boutique der Beastie Boys. Seit Freitag klingt diese Musik anders als zuvor.

Rap ist ab heute nur noch halb so groß. Fuck.

schrieb Nilz Bokelberg in seinem Nachruf auf Adam Yauch alias MCA von den Beastie Boys und benannte eine für mich nachvollziehbare Trauer:

Ich werde die Beastie Boys nie wieder live sehen. Sie werden nie wieder eine neue Platte machen. Die Welt ist so viel ärmer ohne die kompromisslose Kreativität dieses wahnwitzigen Trios. Ich vermisse jedes Lied, das sie nicht mehr schreiben konnten.

Es gibt aber offenbar noch mehr zu vermissen, wenn man dem folgt, was Matthew Yglesias im Slate-Magazin schreibt. Er lobt zunächst den kreativen Charakter des Beastie-Boys-Sampling und stellt dann fest:

The sampling gave Paul’s Boutique a sound that remains almost as distinctive today as it was when it was released in 1989. Perhaps the main reason—and certainly the saddest reason—that it still sounds distinctive is that a rapidly shifting legal and economic landscape made it essentially impossible to repeat.

Er beschreibt einen Umgang mit Sampling und Referenzkultur, der Malcolm Gladwell bereits 2004 am Beispiel der Beastie Boys nachgegangen war. In Gladwells Text gibt es die schöne Szene wie sich der Musikwissenschaftler ans Klavier setzt, um den Diebstahl eines Samples zu besprechen:

The chief expert witness for the Beastie Boys in the “Choir” case was Lawrence Ferrara, who is a professor of music at New York University, and when I asked him to explain the court’s ruling he walked over to the piano in the corner of his office and played those three notes: C, D-flat, C. “That’s it!” he shouted. “There ain’t nothing else! That’s what was used. You know what this is? It’s no more than a mordent, a turn. It’s been done thousands upon thousands of times. No one can say they own that.”

Dabei ging es übrigens um die Töne, die in diesem wunderschönen Clip vermeintlich von Grobi gespielt werden:



In Zeiten von persönlichen Nachrufen ist es vielleicht angemessen, an eines meiner prägenden Beastie Boys-Erlebnisse zu erinnern. Es hängt eng mit der im Titel zitierten Forderung zusammen, die im November 2004 auf einem Wired-Cover las, das ich mir samt Heft in New York am Flughafen kaufte. Nicht dass ich ständig Wired-Ausgaben in New York kaufe, aber diese ist mir aus doppeltem Grund in Erinnerung geblieben (nicht nur weil es meine einzige JFK-Ausgabe blieb): Hier machten sich die Beastie Boys zu Fürsprechern für Creative Commons – im Jahr 2004. Dem Heft lag eine CD (sic!) bei, die die Redaktion mit den Worten umschrieb: “copyrighted for the 21st century”

Aktualisierung: Nerdcore weist darauf hin, dass exakt einen Tag von dem Tod MCAs die “Tuf America Records” die Beastie Boys wegen eines Samples u.a. aus Paul’s Boutique verklagt hat