Urheberrecht 2.0: Diek- und Böhmermann gehen voran

Die kleine Debatte um das Bild aus Rostock, dessen unrechtmäßig Verwendung, die folgende Abmahnung und den Remix bekommt eine weitere Episode. Auf Twitter hat Kai Diekmann heute früh offen gelegt, dass auch er abgemaht wurde, für die Nutzung des Fotos:

Das ist deshalb erstaunlich, weil ich es als Beweis für die vergangene Woche aufgestellt These lese, dass die Möglichkeiten dessen, was man digital machen kann und die Kenntnis darüber was das Urheberrecht erlaubt, zuweit auseinander liegen: Die gesellschaftliche Debatte über eine Neuausgestaltung des Urheberrechts muss diesen Graben überwinden und alle Bereich der Gesellschaft einbeziehen. Insofern gehen Diek- und Böhmermann (der sich übrigens gerade nochmal auf FB geäußert hat) hier mit gutem Beispiel voran, in dem sie ihre eigene Unfähigkeit Unkenntnis im Umgang mit dem Urheberrecht offenlegen.

Bei Netzpolitik gibt es einen guten Überblick über den aktuellen Stand der Debatte – mit Links auf den Gastbeitrag von Martin Langer, auf Felix Schwenzel, Robert Basic und irights.


PS: Es scheint übrigens geboten, darauf hinzuweisen, dass eine Auseinandersetzung über eine Reform des Urheberrechts nicht auf dem Rücken des Fotografen Martin Langer geführt werden sollte. Ihn anzugehen oder zu bedrohen, ist Schwachsinn!

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