Einschätzungen zur Online-Durchsuchungen

Markus fasst in der Netzpolitik das Karlsruher Urteil zur so genannten Online-Durchsuchung so zusammen:

Die NRW-Regierung hat grosse Scheisse gebaut mit dem Gesetz, was hier auseinander genommen wurde.

Im SZ-Kommentar urteilt Heribert Prantl:

Das Bundesverfassungsgericht hat, zum zweiten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, ein neues Grundrecht erschaffen: Das erste war, im Streit über die Volkszählung vor 25 Jahren, das Grundrecht „auf informationelle Selbstbe-stimmung“.

Das neue Grundrecht trägt einen noch komplizierteren Namen, die Richter nennen es „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Man kann das neue Grundrecht auch „Computer-Grundrecht“ nennen.

Es ist das neue Grundrecht des Internet-Bürgers: Es schützt private Computer und Speichermedien, es bewahrt Computer-Dateien vor beliebigem staatlichen Zugriff, es schützt die Persönlichkeit und Intimität der Bürger im elektronischen Zeitalter.

Aber: Online-Durchsuchungen sind allerdings im Falle einer konkreten Gefahr möglich. Deshalb fordert Prantl:

Wenn sich der Staat nicht zurückhält, gerät die Aktzeptanz der Sicherheitsgesetze ins Wanken. Der gesellschaftliche Schaden, den daher der Online-Durchsucher anrichtet, kann erheblich größer sein als der kriminalistische Nutzen. Das heißt: Der Staat muss sich sehr zurückhalten. Das Urteil des Verfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung ist kein Freibrief, sondern eine Mahnung.

Dass die Online-Durchsuchung nicht nur rechtliche, sondern vor allem technische Probleme mit sich bringt, verdeutlich die Sendung „Der Staat hört mit“ aus dem Deutschlandradio (MP3), die zu dem Fazit kommt:

Bis die Online-Durchsuchung zu einem wirkungsvollen Instrument der Verbrechensbekämpfung werden kann, ist noch ein weiter Weg zurückzulegen. Rechtlich und technisch.