Haftung bei Userpostings

1. Es gibt keine Vorabprüfungspflicht für Userpostings!
2. Der pauschale Hinweis auf angeblich rechtswidrige Inhalte im Forum durch den Betroffenen reicht nicht aus. Es bedarf einer spezifischen Inkenntnissetzung in Bezug auf einen konkreten Inhalt, die dem Forumsbetreiber zudem eine eigene Rechtmäßigkeitsüberprüfung ermöglicht.
3. Wenn eine wirksame Inkenntnissetzung vorliegt, haftet der Forumsbetreiber nicht, wenn er das Posting unverzüglich löscht. Erst wenn er dies nicht tut, haftet er auf Unterlassung und hat in der Folge dem Verletzten auch Kosten (‚ÄùAbmahngebühren‚Äù) zu erstatten.

Thorsten Feldmann erläutert im feldblog drei grundsätzliche Regeln im Umgang mit Userpostings. via