Was will eigentlich das Urheberrecht?

In den vergangenen Tagen war viel vom Internet und der Politik, vom Dritten Korb und von Obamas-Urheberrechtsstrategie die Rede. Da ich kein Jurist bin, treiben mich dabei immer eher praktische Fragen um (siehe dazu wie ich im vergangenen Sommer Opfer einer gewerblichen Urheberrechtsverletzung wurde), zum Beispiel jene, die ich mir stellte, als ich vergangene Woche in einem Münchner Drogeriemarkt Abzüge von Digitalbildern machen wollte. Bevor ich das tun konnte, wurde ich mit folgendem Urheberrechts-Hinweis konfrontiert (zum Vergrößeren drauf klicken):

Wie gesagt: Ich bin kein Jurist, aber die Einschätzung, dass ein Bild allein deshalb nicht vervielfältigt werden dürfte, weil es von einem Berufsfotografen gemacht wurde, erscheint mir juristisch nicht ganz wasserdicht (Was, wenn dieser es unter eine CC-Lizenz gestellt hat? Und: Ab wann ist man eigentlich Berufsfotograf?). Zudem: Wie soll ich denn bitte bestätigen, dass die von mir gemachten Bilder nicht urheberrechtlich geschützt sind? Das sind sie natürlich. Ich halte ein Urheberrecht daran. Trotzdem (bzw. gerade deswegen) möchte ich sie ja vervielfältigen.

Aber abseits der Formulierung: Was mich wirklich verwundert ist die Tatsache, dass man auf dem Kopierer für Fotos offenbar nicht für private Zwecke Bilder vervielfältigen soll. An einem klassischen Fotokopierer darf man ja durchaus urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. Bücher) kopieren. Was man nicht darf: diese veröffentlichen oder verbreiten. Warum soll das bei Bildern nicht gelten?

Ich halte das Urheberrecht für eine gute und richtige Erfindung. Ich finde es richtig, wenn nach Strategien gesucht wird, wie das Urheberrecht auch in der digitalen Welt Anwendung findet. Problematisch finde ich es, wenn durch eine Überreglementierung Kreativität im Keim erstickt wird. Wenn Maßstäbe angelegt werden, die dem Grundgedanken des Urheberrechts (Kreativität fördern) zuwiderlaufen. Der Warnbild-Schirm im Drogeriemarkt ist ein besonderes Beispiel für diesen Regulierungswahn.

Im vergangenen Jahr habe ich ein längeres Gespräch mit dem Juristen Gerd Hansen aus Anlass der Veröffentlichtung seines Buches Warum Urheberrecht? geführt. Hansen stellt darin eine Legimationskrise des Urheberrechts fest. Grund dafür ist für ihn – unter anderem – die Überreglementierung:

Wir diskutieren inzwischen allen Ernstes über den urheberrechtlichen Schutz von Yogaübungen oder Kochrezepten. Dieses ständige Absenken der Schutzvoraussetzungen und die damit einhergehende Ausdehnung auf industriell geprägte Werkkategorien, bei denen der Investitionsschutz im Vordergrund steht, haben die überkommenen, allein urheberbezogenen Erklärungsmodelle an ihre Belastungsgrenze gebracht. Wenn wir nahezu alles schützen, müssen wir uns nicht wundern, wenn das traditionelle, auf den Poeten im stillen Kämmerchen zugeschnittene Urheberrechtssystem kollabiert.

Im Drogeriemarkt habe ich gemerkt wie recht er hat.

Update: Das ist das Tolle am Internet: ich bin gerade auf § 53 UrhG hingewiesen worden. Dort heißt es: Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, (…) sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.