Pseudonym – Anonym?

Anfang des Jahres hatte ich über eine Auseinandersetzung zwischen Stefan Niggemeier und Konstantin Neven DuMont geschrieben: Damals ging es um den Text Ein Sandkasten für Konstantin Neven DuMont in Stefan Niggemeiers Weblog. Von dort erhalte ich seit ein paar Tagen immer wieder Besucher auf meiner Seite hier, weil ein Rücklink auf meinen Beitrag verweist. Aufgekommen ist das Thema weil Stefan Niggemeier unter dem Titel Eine systematische Störung der Verdacht geäußert hat, dass Neven Dumont in seinem Blog „unter einer Vielzahl wechselnder Pseudonyme eine dreistellige Zahl von teils irren Kommentaren“ verfasst habe.

Der SZ-Kollege Serrao nennt das in der heutigen Printausgabe der
Süddeutschen Zeitung eine Geschichte „die so verrückt klingt, dass man sie kaum glauben mag. Demnach wurden in Niggemeiers Blog von jemandem, der die Mailadresse und offenbar auch den Internetanschluss des Verlegers nutzte, über Monate zum Teil sehr wirre Beiträge unter Namen wie „Himmlischer Friede“ oder „Ordensschwester“ verfasst.“

Die Geschichte schlägt Wellen: Nicht nur die SZ, auch andere Medien berichten. Auch die FAZ schreibt über den Fall. In den Leserkommentaren unter dem Text ist mir dazu eine interessante Frage aufgefallen, die ich mir in der Debatte Anfang des Jahres bereits ähnlich gestellt hatte. Es geht um das Verhältnis des Kommentierenden zu dem Betreiber des Blogs. Ich frage mich: Darf ein Foren- oder Blogbetreiber eigentlich das Pseudonym seiner Nutzer öffentlich machen? Gibt es Ausnahmen, wenn es sich um berühmte Menschen handelt? Wäre anders über den Fall berichtet worden, wenn dieser sich nicht in Stefan Niggemeiers Blog zugetragen hätte, sondern – sagen wir rein spekulativ – auf Facebook und Mark Zuckerberg den Pseudonym-Verdacht veröffentlicht hätte? Ich habe keine klare Meinung zu diesen Fragen. Der FAZ-Leser Anton Zwielicht hat dazu und zum FAZ-Autor Niggemeier jedenfalls eine sehr eindeutige Position. Er schreibt:

Wenn jemand unter Pseudonym in einem Blog kommentiert, hat der Blogbetreiber kein Recht, dessen wahre oder vermutete Identität zu veröffentlichen. Auch nicht, wenn er Niggemeier heißt.

update: Der Rechtsanwalt Thomas Stadler gibt in seinem Internet-Law-Blog einen Einblick in die juristische Ebene des Themas.

24 Kommentare

Ich denke, der FAZ-Leser geht das Problem von der falschen Seite an. Es geht nicht darum, ob ein Stefan Niggemeier das darf, sondern bei welchem Kommentator er das darf. Und ein Konstantin Neven DuMont ist nicht nur eine öffentliche Person, sondern er ist auch noch Journalist und Verleger und hat insofern eine Vorbildfunktion. Und da er mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten seine Glaubwürdigkeit und damit auch das der (oder zumindest seiner) Medien aufs Spiel setzen würde, denke ich, ist es sogar Niggemeiers Pflicht, das öffentlich zu machen.

Hallo,

interessante Frage, die man unabhängig davon beantworten sollte, ob einem die Beteiligten sympathisch sind oder nicht. Die Frage, ob es Personen des öffentlichen Lebens sind, halte ich für zweitrangig.

Zum einen steht oftmals in Blogs, dass die E-Mail-Adresse nicht veröffentlicht wird. Das hat Niggemeier nicht getan, aber er hat über die nicht-öffentliche E-Mail und über die gespeicherte IP auf den Träger des Namens geschlossen.

Zum anderen ist zu bemerken, dass ein Kommentator sehr wohl anonym bleiben kann: er muss dazu nur eine erdachte E-Mail-Adresse eingeben. Wenn er mit einem Dial-In-Provider ins Netz geht (z.B. von zu Hause), hat er auch wechselnde IP-Adressen.

Es steht zu vermuten, dass hier jemand wollte, dass Niggemeier weiß, wer hier kommentiert. D.h., jemand wollte Niggemeier etwas mitteilen, und *diese* Information hat der Blogger und Journalist öffentlich gemacht.

Deshalb denke ich, es ist zulässig, weil der Kommentator keine *erheblichen* Anstrengungen zur Verschleicherung seiner Identität unternommen hat.

Grüße
Thomas

Der Hinweis, dass die Email-Adresse nicht veröffentlicht wird bedeutet für mich nicht, dass der Gastgeber des Blogs nicht das Recht hätte, den wahren Schreiber eines Beitrags zu identifizieren. Wenn der anonyme Schreiber die Kommentarfunktion misbraucht, dann hat der Gastgeber das Recht seine Erkenntnisse zu veröffentlichen – sofern dadurch keinem Unbeteiligten Schaden zugefügt wird. Annahmen ohne Beweise sollten unterlassen werden!

Hallo,

es ist ein erheblicher Unterschied, ob es sich um ein einziges Pseudonym oder eben wie hier um eine dreistellige(!) Zahl an Pseudonymen handelt. Allein die Zahl der aufgelisteten Namen in Niggemeyers Blog ist jenseits von dem, was man als vernünftige Pseudonymisierung aus privatsphärischen Gründen bezeichnen könnte.

Es handelt sich – wie Niggemeyer auch schreibt – um einen „Missbrauch der Kommentarfunktion“ sowie eine „systematische Störung, in der eine Vielzahl nicht existierender Kritiker simuliert wird.“ Es handelt sich um die Simulation von Mehrheit und die Vortäuschung von common sense. All das, um den einzelnen Standpunkt als Meinung aller (oder zumindest der meisten) zu verkaufen.

Und dabei handelt es sich nicht loß bum die Meinung eines kleinen, mitteilungsbedürftigen Menschen. DuMont ist ein wirkungsmächtiger Verlag, und Konstantin Neven DuMont sein Sprachrohr und zugleich Nutznießer. Wenn also ein solches Schwergewicht die eigenen Interessen als simulierte Mehrheit unter die Leute jubeln will, ist das ein Problem.

Kein moralisches Problem Neven DuMonts als Vorbild, und auch kein Problem Niggemeyers als Administrator seiner Kommunikationsplattform. Es ist ein mediendemokratisches Problem, und insofern hat Stefan Niggemeyer als Medienjournalist vollkommen richtig gehandelt.

Gruß,
Daniel.

Das wird „FAZ-Leser Anton Zwielicht“ alias „Falk Andreas Zorn“ (=FAZ) aber freuen, auf diese Weise gewürdigt zu werden. Er betreibt das systematische, vielleicht pathologische, vielleicht geschäftsmäßige Trollen unter verschiedensten Pseudonymen und E-Mail-Adressen nämlich seit Jahren in einer Form, die mich eher ans Stalken erinnert, und droht mir regelmäßig an, mich totzuklagen, wenn ich seinen richtigen Namen nicht aus meinem Blog lösche.

(Natürlich ist die Frage, die diese Eintrag stellt, trotzdem legitim. Wie gesagt, ich habe auch gezögert, den Fall aufzuschreiben, glaube aber letztlich, dass das öffentliche Interesse an dem merkwürdigen Gebaren eines der wichtigsten Medienmanager des Landes – und sei es nur, dass sein Rechner Unbefugten offen steht und von ihnen u.a. für Attacken auf die Konkurrenz genutzt wird – ein mögliches Recht auf Nichtaufdeckung eines Pseudonyms überwiegt.)

Vielen Dank für die Antworten. Ich bin wie gesagt unsicher, glaube aber, man muss den konkreten Fall (der offenbar noch weitere Brüche offenlegt, von denen ich nichts wusste, Stefan Niggemeier) von der grundsätzlichen Frage trennen – und mir ging es zunächst darum, diese zu stellen. Weil der Fall eben ein schönes Beispiel ist, an dem man vielleicht Kriterien für weitere ähnliche Fälle ableiten kann

Ganz unjuristisch betrachtet würde ich sagen, dass kein Anspruch auf „Anonymität“ besteht, wenn diese vor / beim Absenden des Kommentars nicht zugesagt wurde. Ich habe bei Niggi noch nichts kommentiert, daher weiß ich nicht, ob es in seinem Blog eine entsprechende Checkbox gibt. In unserem Corporate Blog lassen wir vor jedem Kommentar zunächst noch einmal die Blog-Regeln bestätigen (die zugegebenermaßen diese Frage aktuell auch nicht beantworten). In diesen Regeln fordern wir zwingend die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse. Wer die nicht angeben will oder mit einer Fake-Adresse auffliegt, muss sich eben einen anderen Platz für seinen Kommentar suchen. Davon gibt es im Netz ja glücklicherweise genug.

Interessante Logik eines BILD-Bloggers. Die Argumentation „öffentliches Interesse an Prominenten überwiegt deren Persönlichkeitsrechte“ kennt man sonst aber eher von der BILD, Herr Niggemeier.

Interessant, diese verbreitete Unentscheidenheit. Natürlich freuen sich alle darüber, dass hier ein Verleger mit herunter gelassenen Hosen erwischt worden ist. Die Logik kann man auch sonst im Tatort Internet erleben. Nur bekam halt nur ein einziger Mensch, nämlich Niggemeier selbst, die herunter gelassenen Hosen auch zu sehen bevor er sie schließlich in Großaufnahme in seinem Blog öffentlich machte. Natürlich kann man bei einem überragenden öffentlichen Interesse Details aus dem Intimleben von öffentlichen Personen veröffentlichen, etwa wenn es um sexuellen Mißbrauch in der katholischen Kirche geht. Den Mißbrauch der Kommentarfunktion hätte er anders beseitigen können, wenn das wirklich ein Problem gewesen sein sollte. Ihm ging es um die Diskreditierung von Neven DuMOnt. Das ist ihm auch gelungen. Das kann man jetzt als „merkwürdiges Gebahren eines Medienmanagers“ definieren und daraus ein öffentliches Interesse konstruieren. Nur was hat Neven DuMont oder wer auch immer gemacht? Mit Identitäten gespielt und den ganzen Tag in blogs herumgehangen. Das ist weder strafrechtlich, noch sonst besonders problematisch. Wirklich bestenfalls merkwürdig. Wenn man an Verlagsmanager andere Masstäbe anlegt als an andere Menschen. Nur was hat Niggemeier gemacht?

„Interessante Logik eines BILD-Bloggers. Die Argumentation “öffentliches Interesse an Prominenten überwiegt deren Persönlichkeitsrechte” kennt man sonst aber eher von der BILD, Herr Niggemeier.“

Für ein Linsengericht, Neven DuMont in die Pfanne zu hauen, hat er seine eigene Reputation in den Orkus geschickt. Er soll sich noch einmal über RTL 2 oder sonstwen aufregen. Die lachen sich mit guten Gründen schlapp. Was Niggemeier recht ist, kann ihnen billig sein. Und im übrigen: Wenn die BILD über die unehelichen Kinder von CSU Prominenten berichtet, macht sie das auch mit politischen Spin – nämlich Leute abzusägen, die ihnen nicht passen. Zu dumm, dass Horst Seehofer nicht wie Neven DuMont in seinem blog kommentiert. Das passte zur Zeit in die politische Landschaft. Aber Neven DuMont ist ja Medien-Journalist. Da interessiert ihn mehr die Personalplanung in deutschen Großverlagen.

Hm, gute Frage.
Ich habe keinen nennenswerten Bezug zu beiden Beteiligten, würde mich daher sls weitgehend neutral bezeichnen.

Als ich neulich eher zufällig auf den Beitrag bei Herrn Niggemeier gestoßen bin, habe ich mich auch gefragt, ob man sowas veröffentlicht.

Ich denke man muss da zwischen der juristischen und der moralischen Seite trennen.

Wie das juristisch aussieht weiss ich nicht.
Rein gefühlsmäßig würde ich aber denken, daß das juristisch in ordnung ist.

Moralisch denke ich einerseits, daß es sich nicht gehört, seine Leser zu ‚outen‘.

Ich habe im laufe der Jahre auch immer mal wieder verschiedene Pseudonyme verwendet.

Aktuell z.B. das hier für ernsthafte Kommentare und ein anderes für lustige.
Manchmal – aber selten – kommentiere ich auch mit beiden im selben Blog.
Und da wäre ich auch „not amused“, wenn der Blogautor das irgendwie mitbekommen sollte und mich dann öffentlich outen würde.

Ich habe meine Gründe für diese Trennung und es gibt ganz generell genügend gute Gründe mehr als nur ein Pseudonym zu verwenden.

Und diese Gründe gehen auch niemand was an und ich will und muss mich auch nicht dafür rechtfertigen.

Dementsprechend akzeptiere ich das auch bei Anderen.

Aber dieses Recht auf Anonymität und verschiedene Pseudonyme hat natürlich seine Grenzen dort wo es missbraucht wird.

Und das wurde es von dem unbekannten Troller – egal wer es nun auch immer war – bei Herrn Niggemeier ja nun ganz eindeutig.

Das rechtfertigt meiner Meinung nach dann auch in dieser Form darüber zu schreiben.

Und da Herr DuMont sowohl für seine Mail-Adresse als auch seinen Rechner Verantwortung trägt, muss er es sich meiner Meinung nach dann auch gefallen lassen, daß sein Name in diesem Zusammenhang dann auch genannt wird.

Meiner Ansicht nach geht der Eintrag von Herrn Niggemeier also in Ordnung.

Sowas muss aber wirklich den Fällen vorbehalten bleiben wo die Pseudonymität eindeutig missbraucht wird.

Diese Trolle werden immer unverschämter. Ist ja schon lächerlich genug, wenn Sie sich „Ommelbommel“ oder „Gregor Keuschnig“ nennen, aber nun kapern sie sogar schon den berühmtesten Namen der deutschen Blogger-Elite: Stefan Niggemeier.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser schwachbrüstige Kommentar vom echten Niggemeier stammt. Klingt eher nach einem seltsamen Verlagserben.

@f.luebberding: Nene, es muss nicht immer eine Straftat sein (Kindesmissbrauch in der kath. Kirch). Das »öffentliche Interesse« ist schon geweckt, wenn der Bischoff in den Puff geht.

Es gibt bösartige Trolle und gutartige. Bösartige Trolle sind solche Kommentatoren, die Herrn Niggemeier nicht für voll nehmen, seine Verdienste für das deutsche Medienwesen nicht anerkennen oder ihn für einen „Erbsenzähler“ oder schlimmeres halten.
Gutartig sind Trolle wie „Ommelbommel“ oder „SvenR“, die schon tausende Lobeshymnen auf Herrn Niggemeier in seinem Blog abgesondert haben und ihn für den bedeutendsten lebenden (Medien-)Journalisten in Deutschland halten.
Hinter welchen Trollen wer steckt, weiß nicht einmal Herr Niggemeier selbst, denn er hat den Überblick verloren. Kein Wunder bei der Menge von mehreren hundert Kommentaren pro Posting. Manche Kommentartrolle sind Inkarnationen von Verlegersöhnchen, andere mögen Abspaltungen des Herrn Niggemeier selbst sein.
Daneben gibt es noch einige pathologische, unlogische, ideologische, idiotische und unnötige Trolle, die die nach unten offenen Kommentarspalten des Herrn Niggemeier bevölkern.
Inwieweit ein Blogger, gar ein Edelblogger oder Alphablogger, im Laufe der Zeit selbst zu einem Troll (Blogtroll) mutieren kann, lässt sich zur Zeit am Beispiel des vielfach preisgekronten Herrn Niggemeier in Echtzeit und in Farbe studieren.
[„Gregor Keuschnig“ ist übrigens kein Troll, sondern ein differenziert argumentierender Kommentator und Autor des Blogs „begleitschreiben.twoday.net“. Ich bitte, die versehentlich falsche Zuordnung zu entschuldigen.]

Es geht Sie zwar einen Scheißdreck an, lieber Rudolf Christian, aber ich kann Ihnen versichern, dass Stefan Niggemeier seine „anonyme Kommentatorenarmnee“, die „Claquere“ und „Speichellecker“, gerne auch „gutarigen Trolle“ wie mich kennt und auseinanderhalten kann. Wie dumm muss man sein, um in diesem Zusammenhang unterstellen zu wollen, dass er sich die Kommentare selbst schreibt?

Es ist schon bezeichnend, dass einer wie Sie nicht die Kommentare findet, in denen „wir“ dem Hausherrn Niggemeier Kontra geben. Das passt ja nicht in Ihre durch Vorurteile geprägtes Weltbild.

Ich halte Stefan Niggemeier tatsächlich für den bedeutendsten lebenden Medienjournalisten. Und für einen wundervollen Menschen. Und jetzt?

Er hat lange mit sich gerungen und am Ende das richtige gemacht: Transparent dargelegt was war und wie es sich für ihn angefühlt hat.

Oder sollen in Ihrer Welt Journalisten nur noch das schreiben, was die Objekte der Berichterstattung goutieren. Das heißt meines Wissens nach PR. Ist auch nichts böses, aber kein Jornalismus.

Verehrter „SvenR“,
Sie können hier im Blog von Dirk von Gehlen genauso wenig Ihre reale Existenz nachweisen wie ich als „Rudolf Christian“.
Die Kommentare, die im Blog von Herrn Niggemeier erscheinen, sagen nichts aus über die wirkliche Identität derer, die sie abgeschickt haben.
Es ist theoretisch möglich, dass alle Kommentare seit Gründung des Blogs von dem Verlegersohn stammen. Es kann auch sein, dass alle Kommentare von Herrn Niggemeier selbst stammen.
In Wirklichkeit werden diese beiden Extreme nicht zutreffen. Aber was sich alles im Blog des Herrn Niggemeier abspielt, weiß nur er selbst. Einzelheiten sind auch einzelnen Menschen bekannt, die Kommentare abgeschickt haben. Ich traue ihm einen „Missbrauch der Kommentarfunktion“ ohne weiteres zu.
Oder wie würden Sie es nennen, wenn er hunderte unliebsame Kommentatoren nach ein oder zwei kritischen Äußerungen gesperrt hat? Dadurch wird das im Zusammenhang mit dem Verlegersohn angesprochene „Meinungsbild“ doch auch verfälscht.
Die angeblichen Kommentare vom Verlegersohn mit immer der gleichen E-Mail-Adresse und IP-Adresse ließ er hingegen zu, bis ihm die Gelegenheit günstig schien, seinen Ruf als „bedeutendsten lebenden Medienjournalisten“ aufzupolieren.
Was für ein „wunderbarer Mensch“, der andere Menschen diskreditiert, um seinen Ruhm zu mehren.

Auch wenn ich weiß, das es sowieso nichts bringt…ich kann meine reale Existenz nachweisen. Muss ich aber nicht. Schon gar nicht Ihnen gegenüber.

Es kann nicht sein, das alle Kommentare von Konstantin Neven DuMont oder Stefan Niggemeier geschrieben wurden. Gefühlt die eine Hälfte habe ich geschrieben, des Weiteren kenne ich persönlich fünf weitere Stammkommentatoren. Hey, das sind alles richtige Menschen.

Machen Nebelkerzen eigentlich süchtig?

Konstantin Neven DuMont hat sich in den letzten 11 Monaten ausreichend selbst diskreditiert. Dass die Kommentare des „verwirrten Anrufers“ von Konstantin Neven DuMon stammen sagt Stefan nicht, das sagen nur Sie und die anderen Datenschutzheuchler. Wenn Sie aufmerksam der Diskussion folgen würden, dann wüssten Sie längst, dass es sich nicht um eine einzige IP-Adresse handelt, sondern „nur“ immer die gleiche E-Mail-Adresse verwendet wurde.

Nochmals es wurde weder ein noch mehrere Menschen diskreditiert. Und schon gar nicht, um irgendwelchen Ruhm zu mehren.

Ich möchte hier nicht in Gefahr geraten, die Kommentarfunktion zu „missbrauchen“. Deshalb beende ich meinen letzten Kommentar zu diesem Thema in diesem Blog mit der Frage an „SvenR“:
Ist Konstantin Neven DuMont etwa kein Mensch?

Was soll diese neue Nebelkerze? Ich halte Konstantin Neven DuMont selbstverständlich für einen Menschen. Was soll er denn sonst sein?

Sie schrieben »Was für ein “wunderbarer Mensch”, der andere Menschen diskreditiert, um seinen Ruhm zu mehren.« Deshalb schrieb ich »weder ein [Konstantin Neven DuMont] noch mehrere Menschen [wen Sie auch immer damit gemeint haben wollen]«.

Warum setzen Sie meinen Namen in Anführungszeichen?

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