Leipziger Erklärung zum Schutz geistigen Eigentums

Wenn ein Plagiat als preiswürdig erachtet wird, wenn geistiger Diebstahl und Verfälschungen als Kunst hingenommen werden, demonstriert diese Einstellung eine fahrlässige Akzeptanz von Rechtsverstößen im etablierten Literaturbetrieb.

Mit diesen Worten beginnt die Leipziger Erklärung zum Schutz geistigen Eigentums, die im Vorfeld der Buchmesse in Leipzig veröffentlicht wurde. Man kann sich zum Beispiel im Tagesspiegel erklären lassen, was diese Erklärung mit dem Fall Helene Hegemann zu tun hat.

Was ich mir allerdings nicht erklären kann, wieso eine Erklärung, die sich dem Schutz der „Wortkunst“ verpflichtet sieht, sprachlich so mittelklassig daher kommt. Wer kommt bitte auf die Formulierung, dass etwas „als Kunst hingenommen wird“? Zudem frage ich mich, ob pauschale Behauptungen wie jene hier

Kopieren ohne Einwilligung und Nennung des geistigen Schöpfers wird in der jüngeren Generation, auch auf Grund von Unkenntnis über den Wert kreativer Leistungen, gelegentlich als Kavaliersdelikt angesehen.

tatsächlich der vermutlich ja guten Sache dienlich sind. Auch der Rückgriff auf das Ende der Kultur als Drohkulisse („gefährdet letztendlich die geistige und materielle Basis allen kreativen Schaffens“) halte ich für ein untaugliches Instrument. Gerade weil im Rahmen der Hegemann-Debatte sichtbar wurde, wie wichtig eine genaue Begriffsdefinition in diesem sich verflüssigenden Feld zwischen Original und Kopie ist, hätte ich mir von einem derart illustren Unterzeichner-Kreis etwas mehr Genauigkeit erwartet. Wenigstens zwischen den Begriffen digitale und analoge Kopie (im obigen Zitat) hätte man doch unterscheiden können, wenn man schon nicht (vielleicht aus politischen Gründen, die sich mir nicht erschließen) zwischen betrügerischem Plagiat und kreativer Kopie differenzieren möchte.

Wie auch der Bezug aufs geltende Urheberrecht mit Sorgfalt zu lesen ist, beschreibt Lothar Müller in seinem Text in der morgigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung:

Denn das Urheberrecht schützt nicht nur den Autor eines Werkes. Es sucht zugleich dem Umstand Rechnung zu tragen, dass einmal veröffentlichte Werke ein Eigenleben zu führen beginnen, in dem sich die Bindung an den Autor lockert. Dies wird dadurch befördert, dass Schriftsteller in aller Regel zugleich Leser sind und ihre Werke auf der Basis der Nutzung fremden Geistesgutes schaffen.

Meine Haltung zum Daten-Dilemma einerseits und zu Hegemanns Täuschungsversuch habe ich in dem Die Verteidigung des Remix gegen den Betrug betitelten jetzt.de-Text zusammengefasst.

P.S.: Positiv überrascht hat mich allerdings, dass Ver.di auf der Seite, auf der die Erklärung veröffentlicht wird, einen eigenen URL-Shortner anbietet:

via

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Mich ärgert ebenfalls die Vermischung unterschiedlicher Sachverhalte in der gesamten Diskussion – an der Erklärung stört mich ganz besonders, dass sie als „harmlose“ Petition zum Schutz des geistigen Eigentums daherkommt, aber im Subtext ein Angriff gegen Hegemann und ihrer Unterstützer mitläuft. Kann man nicht ganz offen sagen, dass man gegen Hegemanns Nominierung ist? Braucht es so ein Versteckspiel?

Meiner Meinung zeigt sich an der Art und Weise wie die Debatte geführt ist ganz gut, dass die feinen Verästelungen des Urheberrechts, insbesondere im multimedialen Kontext selbst den Urhebern nicht mehr vollends verständlich sind.

Verfolgt man die öffentliche Diskussion der widerstreitenden Interessengruppen, hat man manchmal den Eindruck zwei trotzigen Kinden zuzusehen, die sich darum streiten wer angefangen hat.

Urheber- und insbesondere der Wasserkopf, der von deren Schöpfungen profitiert sehen sich in ihrem grundsätzlich berechtigten Vergütungs- bzw. Profitinteresse gestört.

Konsumenten fühlen sich, insbesondere vom Wasserkopf der Unterhaltungsindustrie über den Leisten gezogen und in ihrem „Grundrecht“ auf bezahlbare Unterhaltung verletzt.

Aus diesen verhärteten Positionen wird mit pauschalsten Argumenten munter aufeinander eingeprügelt, ohne über die eigentliche Funktion des Urheberrechts, einen sinnvolle und vor allem praktisch handhabbaren Ausgleich der widerstreitenden Interessen auch nur die geringste Chance zu geben.

In meinen Augen eine brillante demokratische Leistung. Stellt sich nur die Frage, welchem Nominee die goldene Himbeere für vorbildliches staatsbürgerliches Handeln nun gebührt. Otto Normalverbraucher oder unserer geistigen Elite inkl. Nobelpreisträgern.

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