Kulturflatrate in der nmz

Es gibt nur eine Möglichkeit des Urhebers, über seine Werke zu herrschen: Er muss sie für sich behalten (nichts wäre leichter als das). Und es gibt eine Möglichkeit des Nutzers, sein individuelles Konsumverhalten zu beherrschen, er verweigert sich der Nutzung.

Unter dem Titel Auf der Suche nach neuen Spielregeln: Die Kulturflatrate stellt das gültige Urheberrecht in Frage tauschen sich die Mitherausgeberin der neuen musikzeitung und einer ihrer Redakteure über die Kulturflatrate aus. Das ist durchaus lesenswert, beispielsweise wenn Redakteur Hufner erklärt:

Klar ist, dass eine Kulturflatrate für sich genommen nicht die Lösung dieser verzwickten Lage ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre sie allerdings tatsächlich das kleinste aller Übel, weil sie zugleich das Verhältnis zwischen Urhebern und Nutzern strafrechtlich entlastete und außerdem den Urhebern eine finanzielle Kompensation für die ohnehin stattfindenden Tauschprozesse im Internet böte.

Haacks Gegenrede:

Diejenigen, die Einnahmen generieren, entscheiden auch darüber, wie diese ausgezahlt werden. Im Falle der Flatrate wäre etwas Vergleichbares zurzeit schon deshalb nicht denkbar, weil niemand weiß, wer denn Mitglied in einer entsprechenden Einrichtung sein dürfte.

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