Die taz und die Piraten

Ob die Piratenpartei Musik als Kulturgut wertschätzt, ob sie überhaupt einen Kulturbegriff hat, konnten ihre Vertreter nicht erklärlich machen. Einer der Ihren, der Filmrechteanwalt Patrick Jacobshagen, forderte etwa dazu auf, das Urheberrecht zeitlich stark zu begrenzen und das Zitatrecht auszuweiten. Wer also sein Kreuz für die Piraten macht, muss sich darüber im Klaren sein, dass dann in Zukunft zum Beispiel Songs von Die Ärzte unbehelligt auf Nazidemos gespielt werden dürfen.

Dieses Zitat stammt aus dem taz-Artikel Leben und leben lassen von Julian Weber über die Konferenz all2gethernow. Mal abgesehen davon, dass das Argument, einzig ein langes und restriktives Urheberrecht hindere Nazis daran, Ärzte-Songs zu spielen, sehr merkwürdig daher kommt: Webers Artikel wirft ein ganz neues Licht auf die unlängst in nettime diskutierte Frage, welche Rolle die taz bei der Berichterstattung über die Auftritte führender Piratenpartei-Vertreter in der Jungen Freiheit gespielt hat. Dort hieß es:

It should be noted that this „affair“ has been mostly cooked up by the newspaper „die tageszeitung“ („taz“) and has the funny smell of a political smear campaign. The editor covering the German Pirate Party, Julia Seeliger, recently joined the paper after having being a national council member of the German Greens, the party most likely to lose votes to the Pirates.

Denn alle mögliche Parteinahme für die Grünen (auf Kosten der Piraten) wird durch die falsche Erwähnung zunichte gemacht, Grünen-Vorstandsmitglied Malte Schmidt befürworte Netzsperren („Demgegenüber wollte Malte Schmidt aus dem Bundesvorstand der Grünen die in Frankreich bereits praktizierte „Three-Strikes-Regelung“ als Ideallösung verkaufen“). Schmidt hat in seinem Blog bereits darauf hingewiesen, dass dies nicht stimmt. Dort heißt es:

Ich lehne die Three Strikes Pläne aus Frankreich klar ab, habe dies schon im letzten Jahr so vertreten, und auch am vergangenen Mittwoch bei der Diskussion. Andere Diskussionsteilnehmer haben mir dies auch noch einmal bestätigt, man kann sich ja einmal versprechen, dies war aber nicht der Fall. Die taz und der zuständige Redakteur wissen Bescheid und ich hoffe das dies bald korrigiert wird.

Bisher (Stand kurz nach 11 Uhr am 21.9.) ist dies nicht geschehen und für die gedruckte Ausgabe ist es ja ohnehin unmöglich …